Aktuelles nicht nur zur Gemeinde Dohma
Nächste Ratssitzung:
Feuerwehrfest in Dohma
Vom 30.07. bis 01.08.2010 fand das Feuerwehrfest der Dohmaer Feuerwehr statt. Viele Attraktionen luden zur Kurzweile für "Groß und Klein" ein.
In den nächsten Tagen finden Sie hier einen Kurzbericht zum FFw Fest vor.
Einladung zum "Tag des offenen Denkmals" im Schloss Cotta
Der Förderverein zum Erhalt des Schlosses Cotta und die Gemeinde Dohma laden hiermit alle
interessierten Bürger(innen) nicht nur unserer Gemeinde zu einen Besuch ins Schloss Cotta am
Tag des offenen Denkmals ein.
Der Tag des offenen Denkmals findet am 12. September 2010 statt.
Öffnungszeiten: 10.00 bis 17.00 Uhr
Führungen: 10.00, 12.00, 14.00 und 16.00 Uhr durch Schloss und Park
- Einladung/Plakat als PDF-Dokument -
Helden gesucht - Aktion des Freistaates Sachsen
Der Ministerpräsident Stanislaw Tillich und Innenminister Buttolo gaben den Startschuss für die Kampagne zur Nachwuchsförderung bei der Feuerwehr.
Die Feuerwehr im Freistaat Sachsen ist ohne Jugendfeuerwehr nicht denkbar!
In den vergangenen Jahren ging die Mitgliederzahl bei den Jugendfeuerwehren immer mehr zurück.
Die Kampagne soll Jugendliche und ihre Eltern ansprechen und dazu beitragen, dass sich wieder mehr junge Leute für die Feuerwehr begeistern.
Innenminister Albrecht Buttolo: "Die Mädchen und Jungen in der Jugendfeuerwehr sind die Helden von Morgen, sie sind es, auf denen unsere Hoffnungen ruhen,
die die Werte unserer Gesellschaft verkörpern: Solidarität, Hilfsbereitschaft, Teamgeist und Engagement."
Weitere Informationen zu dieser Aktion finden Sie unter: www.feuerwehr.sachsen.de
Ausbildungsplatzsuche:
Aus mehr oder weniger aktuellem Anlass, der Suche nach einem Ausbildungsplatz, möchte wir alle auf folgenden Sachverhalt hinweisen:
Eltern:
Sollten Sie keinen betrieblichen Ausbildungsplatz für Ihr Kind bekommen, dann sehen Sie sich dringend vor und beachten unbedingt folgende Hinweise:
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bei einer privat finanzierten Ausbildung zahlt der Auszubildende (Tochter / Sohn) in keine Arbeitslosenversicherung ein!
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Folge 1: Sollte Ihre Tochter / Sohn im Anschluss der Ausbildung Arbeitslos werden, dann bekommen diese kein Arbeitslosengeld (ALG 1)!
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Folge 2: Sollte die Bedarfsgemeinschaft (Eltern und Kinder) zu viel Grundeinkommen haben, dann bekommt das Kind auch kein ALG 2 (Hartz 4)!
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Folge 3: Sollte Ihr Kind bereits Folge 2 sein und kein ALG 1 und ALG 2 Geld bekommen, so hat es auch kein Anrecht auf einen Vermittlungsgutschein!
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Folge 4: einen positiven, wenn auch ironischen, Aspekt ergibt Folge 2 und 3 zusammen, denn Ihr Kind brauch sich bei vielen privaten Jobvermittlern nicht erst zu bewerben und Sie können diese Bewerbungskosten sparen!
Staat / private Schulen:
Es wäre langsam an der Zeit, sich über gleiche Chancen nach einer Ausbildung zu unterhalten. Eine Idee wäre es, eine Arbeitslosenversicherung in das Schulgeld einzubinden, wobei zu bedenken ist, dass die Eltern eh schon die Ausbildung finanzieren.
Desweiteren sollte bedacht werden, wenn ein Jugendlicher nach der Ausbildung keinen Arbeitsplatz bekommt, so ist dies schon frustierend genug. Werden ihm jetzt noch Möglichkeiten der Bewerbungen genommen, so brauch sich keiner zu wundern, wenn diese Jugendlichen dann resignieren.
unsere Meinung zum Vermittlungsgutschein:
In Deutschland gilt eigentlich als Grundsatz - GLEICHES RECHT FÜR ALLE!
Wieso bekommen die Einen diesen dann und die Anderen nicht?! Das ist nach deutschem Recht Unrecht, oder irren wir uns da?!
Blutspende
Letzte Aktualisierung dieser Homepage: 01. September 2010
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